Norm
EO §382 Z8 litb IVCRechtssatz
Der gefährdete Ehegatte ist einzig und allein vor neuen Angriffen zu schützen, weshalb es genügt, daß der andere Ehegatte die Ehewohnung nicht benützt; zur Entfernung seiner persönlichen Habe darf er nicht verhalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006022Dokumentnummer
JJR_19770607_OGH0002_0010OB00615_7700000_004