Norm
ABGB §383Rechtssatz
Die Rechtsstellung des Fischereiberechtigten ist im Falle der Verbindung des Fischereirechtes mit dem Eigentum die eines Grunddienstbarkeitsberechtigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010970Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2021