Norm
VersVG §16Rechtssatz
Auch wenn der Versicherer einer Krankenhaustagegeldversicherung nach einer Krankenhausbehandlung des Versicherten vom Vertrag zurückgetreten ist, weil der Versicherte ihm beim Vertragsabschluß das Bestehen einer weiteren Krankenhaustagegeldversicherung verschwiegen hat, bleibt er zur Leistung verpflichtet. Veröff: VersR 1977,660
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104029Dokumentnummer
JJR_19770608_AUSL000_0040ZR00140_7600000_001