RS OGH 1977/6/8 IVZR140/76

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Veröffentlicht am 08.06.1977
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Norm

VersVG §16
VersVG §21

Rechtssatz

Auch wenn der Versicherer einer Krankenhaustagegeldversicherung nach einer Krankenhausbehandlung des Versicherten vom Vertrag zurückgetreten ist, weil der Versicherte ihm beim Vertragsabschluß das Bestehen einer weiteren Krankenhaustagegeldversicherung verschwiegen hat, bleibt er zur Leistung verpflichtet. Veröff: VersR 1977,660

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104029

Dokumentnummer

JJR_19770608_AUSL000_0040ZR00140_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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