Norm
StGB §156Rechtssatz
Eine Verfälschung der Bücher durch einen betrügerischen Kridatar, die nur die von ihm beiseite geschafften Vermögensbestandteile betrifft, ist nicht auch nach § 159 Abs 2 gesondert strafbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0094827Dokumentnummer
JJR_19770614_OGH0002_0090OS00095_7600000_001