Norm
ABGB §1295 Ia3bRechtssatz
Die Worte "bei dem Betrieb" sind nicht dahin zu verstehen, dass nur Schäden zu ersetzen sind, die durch Berührung mit einem Kraftfahrzeug entstanden sind, oder nur Schäden, die zu einem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sich das Kraftfahrzeug noch im Betrieb befand. Maßgebend ist vielmehr, dass der Schaden auf eine adäquate Ursache zurückzuführen ist, die das Kraftfahrzeug zu einem Zeitpunkt gesetzt hat, als es sich im Betrieb befand, und die mit dem Betrieb des Kraftfahrzeuges zusammenhängt; darauf, ob das Kraftfahrzeug auch noch beim Unfall in Betrieb war, kommt es nicht an.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022728Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.09.2010