Norm
StGB §32Rechtssatz
Raubtaten von Jugendlichen sind - zumal generalpräventive Erwägungen nicht in den Vordergrund zu stellen sind - mit einem anderen Maßstab als solche von Erwachsenen zu messen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090645Dokumentnummer
JJR_19770616_OGH0002_0120OS00064_7700000_001