RS OGH 1977/6/22 11Nds108/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1977
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Norm

StPO §62
StPO §63

Rechtssatz

Amtswegige Delegierung, wenn der begründete Delegierungsantrag das Gericht, an welches delegiert werden soll, nicht bezeichnet, sondern nur überhaupt die Zuweisung an ein Gericht außerhalb des OLG-Sprengels begehrt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0097092

Dokumentnummer

JJR_19770622_OGH0002_011NDS00108_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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