Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Die Rügepflicht entfällt nicht allein dadurch, daß eine bestimmte Eigenschaft der Sache im Vertrag zugesichert war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0016965Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2015