Norm
KFG 1967 §64 Abs5Rechtssatz
§ 64 Abs 5 KFG 1967 gewährt den Besitzern ausländischer Lenkerberechtigungen eine Ausnahme von der allgemeinen Verpflichtung, ein Fahrzeug im Inland nur mit einer inländischen Lenkerberechtigung zu lenken. Nach Ablauf der dort genannten Frist fällt diese Privilegierung weg. Es kann daher nicht von einer Schlechterstellung der Ausländer gesprochen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065527Dokumentnummer
JJR_19770623_OGH0002_0070OB00040_7700000_003