Norm
StGB §128 DRechtssatz
Berücksichtigung von Preisnachlässen bei der Wertberechnung nur, wenn diese nicht bloß bestimmten (einzelnen) Kunden ganz individuell gewährt werden, sondern jeder potentielle Kunde schlechthin mit der Gewährung einer solchen Vergünstigung rechnen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093806Dokumentnummer
JJR_19770623_OGH0002_0130OS00076_7700000_002