RS OGH 1977/6/23 7Ob585/77, 2Ob49/79, 8Ob147/80, 8Ob12/81, 2Ob57/81, 2Ob5/81, 1Ob614/81, 1Ob823/81,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1977
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Norm

Geo §545 Abs3
ZPO §391 Abs3 C
ZPO §405 G
ZPO §411 D
ZPO §462 Abs1

Rechtssatz

Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. Deshalb kann das Berufungsgericht ein nur vom Kläger angefochtenes Urteil, das das Klagebegehren wegen Zurechtbestehens einer Gegenforderung abweist, ohne Verstoß gegen eine Teilrechtskraft dahin berichtigen (richtig teils bestätigen, teils abändern), dass die Klagsforderung in geringerer Höhe und die Gegenforderung nur bis zur geringeren Höhe der Klagsforderung zu Recht bestehen und es im Ergebnis bei der Klagsabweisung bleibt. Ein Verstoß gegen § 462 Abs 1 ZPO infolge Überschreitung des Berufungsantrages (hier: reformatio in peius) müsste hingegen als Verfahrensmangel (vgl Spruchrepertorium 50 neu uva) in der Revision gerügt werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 585/77
    Entscheidungstext OGH 23.06.1977 7 Ob 585/77
  • 2 Ob 49/79
    Entscheidungstext OGH 26.06.1979 2 Ob 49/79
    Auch; Beisatz: Der zufolge seiner Aufrechnungseinrede in erster Instanz obsiegende Beklagte hat ein Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Ausspruchs, dass die Klagsforderung zu Recht besteht; er ist jedoch nicht verpflichtet, die ihm ungünstige Feststellung im Spruch über das Bestehen der Klagsforderung zu bekämpfen, da diese wegen des rechtlichen Zusammenhangs zu Gegenforderung nicht alleine in Rechtskraft erwachsen kann. (T1)
  • 8 Ob 147/80
    Entscheidungstext OGH 06.11.1980 8 Ob 147/80
    Vgl; Beis wie T1
  • 8 Ob 12/81
    Entscheidungstext OGH 09.04.1981 8 Ob 12/81
    Vgl; Beis wie T1
  • 2 Ob 57/81
    Entscheidungstext OGH 28.04.1981 2 Ob 57/81
    Auch
  • 2 Ob 5/81
    Entscheidungstext OGH 16.06.1981 2 Ob 5/81
    Vgl auch; nur: Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. (T2)
  • 1 Ob 614/81
    Entscheidungstext OGH 16.12.1981 1 Ob 614/81
    Vgl; Beis wie T1
    Veröff: MietSlg 33649
  • 1 Ob 823/81
    Entscheidungstext OGH 27.01.1982 1 Ob 823/81
    Auch; nur: Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. Deshalb kann das Berufungsgericht ein nur vom Kläger angefochtenes Urteil, das das Klagebegehren wegen Zurechtbestehens einer Gegenforderung abweist, ohne Verstoß gegen eine Teilrechtskraft dahin berichtigen (richtig teils bestätigen, teils abändern), dass die Klagsforderung in geringerer Höhe und die Gegenforderung nur bis zur geringeren Höhe der Klagsforderung zu Recht bestehen und es im Ergebnis bei der Klagsabweisung bleibt. (T3)
    Veröff: RZ 1982/42 S 164
  • 6 Ob 732/82
    Entscheidungstext OGH 13.10.1982 6 Ob 732/82
    nur T2
  • 3 Ob 629/82
    Entscheidungstext OGH 24.11.1982 3 Ob 629/82
    Auch; nur T3
  • 2 Ob 626/86
    Entscheidungstext OGH 16.12.1986 2 Ob 626/86
    nur T2
  • 3 Ob 550/91
    Entscheidungstext OGH 22.05.1991 3 Ob 550/91
    nur T2
  • 6 Ob 551/92
    Entscheidungstext OGH 14.05.1992 6 Ob 551/92
    nur T2; Veröff: EvBl 1992/193 S 836
  • 1 Ob 622/94
    Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 622/94
    Auch; nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Die in erster Instanz obsiegende Partei muss auch nicht für sie ungünstige Feststellungen in der Berufungsbeantwortung bekämpfen, um jene - soweit für die rechtliche Beurteilung relevant - im Revisionsverfahren aufgreifen zu können. (T4)
    Veröff: SZ 68/44
  • 4 Ob 2342/96g
    Entscheidungstext OGH 26.11.1996 4 Ob 2342/96g
    nur T2; Beisatz: In einem dreigliedrigen Urteil, das auf Grund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein, sondern nur die sich daraus ergebende Entscheidung über das Klagebegehren der Rechtskraft fähig. (T5)
  • 7 Ob 69/98t
    Entscheidungstext OGH 22.04.1998 7 Ob 69/98t
    Vgl; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T5
  • 4 Ob 242/99p
    Entscheidungstext OGH 28.09.1999 4 Ob 242/99p
    Auch; Beis wie T4
  • 6 Ob 284/99d
    Entscheidungstext OGH 15.12.1999 6 Ob 284/99d
    Vgl auch; nur T2; Beis wie T5
  • 4 Ob 7/01k
    Entscheidungstext OGH 30.01.2001 4 Ob 7/01k
    Auch; Beis wie T5
  • 3 Ob 68/04b
    Entscheidungstext OGH 29.06.2004 3 Ob 68/04b
    Auch; nur T2; Beis wie T1
  • 7 Ob 304/04p
    Entscheidungstext OGH 22.12.2004 7 Ob 304/04p
    nur T2; Beis wie T5
  • 6 Ob 51/05a
    Entscheidungstext OGH 06.10.2005 6 Ob 51/05a
    Auch; Beisatz: In einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. Dessen ungeachtet kann der Kläger eine Überschreitung des Berufungsantrags zu seinem Nachteil infolge des Verschlechterungsverbots geltend machen. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass nicht (allein) aufgrund seiner Berufung durch Verringerung der festzustellenden Klageforderung ein niedrigerer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klageforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klageforderung herangezogenen Teils der Gegenforderung in Hinkunft noch belangt werden könnte. (T6)
  • 9 Ob 112/06w
    Entscheidungstext OGH 18.10.2006 9 Ob 112/06w
    Auch; Beis wie T6; Beisatz: Nach der Rechtsprechung ist in einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. (T7)
  • 4 Ob 87/07h
    Entscheidungstext OGH 13.11.2007 4 Ob 87/07h
    Beisatz: Diese Rechtsprechung betrifft allerdings die Frage einer möglichen Teilrechtskraft im Rechtsmittelverfahren des Vorprozesses, nicht aber die in § 411 Abs 1 Satz 2 ZPO ausdrücklich angeordnete Rechtskraftwirkung für spätere Verfahren. (T8)
    Veröff: SZ 2007/177
  • 3 Ob 142/08s
    Entscheidungstext OGH 11.07.2008 3 Ob 142/08s
    Auch; Beis wie T1 nur: Der zufolge seiner Aufrechnungseinrede in erster Instanz obsiegende Beklagte hat ein Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Ausspruchs, dass die Klagsforderung zu Recht besteht. (T9)
  • 4 Ob 137/11t
    Entscheidungstext OGH 20.12.2011 4 Ob 137/11t
    Vgl auch; Beis ähnlich wie T6; Beisatz: Die in den Entscheidungsgründen enthaltene Beurteilung des Mitverschuldens ist nicht (teil?)rechtskraftfähig. (T10)
  • 7 Ob 91/13b
    Entscheidungstext OGH 02.10.2013 7 Ob 91/13b
    nur T2; Auch Beis wie T5
  • 7 Ob 153/14x
    Entscheidungstext OGH 10.12.2014 7 Ob 153/14x
    nur T2
  • 7 Ob 132/18i
    Entscheidungstext OGH 31.10.2018 7 Ob 132/18i
    Vgl; Beis wie T10; Veröff: SZ 2018/92
  • 9 Ob 40/18z
    Entscheidungstext OGH 02.10.2018 9 Ob 40/18z
    nur T2; Veröff: SZ 2018/79
  • 8 ObA 69/21m
    Entscheidungstext OGH 22.10.2021 8 ObA 69/21m
    Vgl; Beis wie T10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040742

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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