- 7 Ob 585/77
Entscheidungstext OGH 23.06.1977 7 Ob 585/77
- 2 Ob 49/79
Entscheidungstext OGH 26.06.1979 2 Ob 49/79
Auch; Beisatz: Der zufolge seiner Aufrechnungseinrede in erster Instanz obsiegende Beklagte hat ein Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Ausspruchs, dass die Klagsforderung zu Recht besteht; er ist jedoch nicht verpflichtet, die ihm ungünstige Feststellung im Spruch über das Bestehen der Klagsforderung zu bekämpfen, da diese wegen des rechtlichen Zusammenhangs zu Gegenforderung nicht alleine in Rechtskraft erwachsen kann. (T1)
- 8 Ob 147/80
Entscheidungstext OGH 06.11.1980 8 Ob 147/80
Vgl; Beis wie T1
- 8 Ob 12/81
Entscheidungstext OGH 09.04.1981 8 Ob 12/81
Vgl; Beis wie T1
- 2 Ob 57/81
Entscheidungstext OGH 28.04.1981 2 Ob 57/81
Auch
- 2 Ob 5/81
Entscheidungstext OGH 16.06.1981 2 Ob 5/81
Vgl auch; nur: Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. (T2)
- 1 Ob 614/81
Entscheidungstext OGH 16.12.1981 1 Ob 614/81
Vgl; Beis wie T1
Veröff: MietSlg 33649
- 1 Ob 823/81
Entscheidungstext OGH 27.01.1982 1 Ob 823/81
Auch; nur: Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. Deshalb kann das Berufungsgericht ein nur vom Kläger angefochtenes Urteil, das das Klagebegehren wegen Zurechtbestehens einer Gegenforderung abweist, ohne Verstoß gegen eine Teilrechtskraft dahin berichtigen (richtig teils bestätigen, teils abändern), dass die Klagsforderung in geringerer Höhe und die Gegenforderung nur bis zur geringeren Höhe der Klagsforderung zu Recht bestehen und es im Ergebnis bei der Klagsabweisung bleibt. (T3)
Veröff: RZ 1982/42 S 164
- 6 Ob 732/82
Entscheidungstext OGH 13.10.1982 6 Ob 732/82
nur T2
- 3 Ob 629/82
Entscheidungstext OGH 24.11.1982 3 Ob 629/82
Auch; nur T3
- 2 Ob 626/86
nur T2
- 3 Ob 550/91
nur T2
- 6 Ob 551/92
nur T2; Veröff: EvBl 1992/193 S 836
- 1 Ob 622/94
Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 622/94
Auch; nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Die in erster Instanz obsiegende Partei muss auch nicht für sie ungünstige Feststellungen in der Berufungsbeantwortung bekämpfen, um jene - soweit für die rechtliche Beurteilung relevant - im Revisionsverfahren aufgreifen zu können. (T4)
Veröff: SZ 68/44
- 4 Ob 2342/96g
Entscheidungstext OGH 26.11.1996 4 Ob 2342/96g
nur T2; Beisatz: In einem dreigliedrigen Urteil, das auf Grund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein, sondern nur die sich daraus ergebende Entscheidung über das Klagebegehren der Rechtskraft fähig. (T5)
- 7 Ob 69/98t
Vgl; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T5
- 4 Ob 242/99p
Auch; Beis wie T4
- 6 Ob 284/99d
Vgl auch; nur T2; Beis wie T5
- 4 Ob 7/01k
Auch; Beis wie T5
- 3 Ob 68/04b
Auch; nur T2; Beis wie T1
- 7 Ob 304/04p
nur T2; Beis wie T5
- 6 Ob 51/05a
Auch; Beisatz: In einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. Dessen ungeachtet kann der Kläger eine Überschreitung des Berufungsantrags zu seinem Nachteil infolge des Verschlechterungsverbots geltend machen. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass nicht (allein) aufgrund seiner Berufung durch Verringerung der festzustellenden Klageforderung ein niedrigerer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klageforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klageforderung herangezogenen Teils der Gegenforderung in Hinkunft noch belangt werden könnte. (T6)
- 9 Ob 112/06w
Auch; Beis wie T6; Beisatz: Nach der Rechtsprechung ist in einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. (T7)
- 4 Ob 87/07h
Beisatz: Diese Rechtsprechung betrifft allerdings die Frage einer möglichen Teilrechtskraft im Rechtsmittelverfahren des Vorprozesses, nicht aber die in § 411 Abs 1 Satz 2 ZPO ausdrücklich angeordnete Rechtskraftwirkung für spätere Verfahren. (T8)
Veröff: SZ 2007/177
- 3 Ob 142/08s
Auch; Beis wie T1 nur: Der zufolge seiner Aufrechnungseinrede in erster Instanz obsiegende Beklagte hat ein Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Ausspruchs, dass die Klagsforderung zu Recht besteht. (T9)
- 4 Ob 137/11t
Entscheidungstext OGH 20.12.2011 4 Ob 137/11t
Vgl auch; Beis ähnlich wie T6; Beisatz: Die in den Entscheidungsgründen enthaltene Beurteilung des Mitverschuldens ist nicht (teil?)rechtskraftfähig. (T10)
- 7 Ob 91/13b
Entscheidungstext OGH 02.10.2013 7 Ob 91/13b
nur T2; Auch Beis wie T5
- 7 Ob 153/14x
Entscheidungstext OGH 10.12.2014 7 Ob 153/14x
nur T2
- 7 Ob 132/18i
Vgl; Beis wie T10; Veröff: SZ 2018/92
- 9 Ob 40/18z
nur T2; Veröff: SZ 2018/79
- 8 ObA 69/21m
Vgl; Beis wie T10