RS OGH 1977/6/23 7Ob515/77, 1Ob630/80, 8Ob24/10b

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Veröffentlicht am 23.06.1977
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Norm

ABGB §1045

Rechtssatz

Ein Tauschvertrag setzt ebensowenig wie ein Kaufvertrag das Eigentum des Vertragspartners an der zu überlassenden Sache voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019863

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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