RS OGH 1977/6/23 7Ob592/77, 1Ob166/99i, 7Ob98/05w, 6Ob9/14p, 7Ob154/15w, 1Ob34/22i

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Veröffentlicht am 23.06.1977
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Norm

JN §58 Abs1

Rechtssatz

§ 58 Abs 1 JN ist auch dann anzuwenden, wenn der Kläger das (gänzliche oder teilweise) Erlöschen des auf eine Geldleistung gerichteten Unterhaltsanspruches geltend macht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0046541

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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