Norm
StPO §8 ffRechtssatz
Die Frage der sachlichen Zuständigkeit ist nach den im materiellen Recht enthaltenen Strafdrohungen zu beurteilen; Sondervorschriften, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind, haben dabei außer Betracht zu bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096342Dokumentnummer
JJR_19770628_OGH0002_0090OS00085_7700000_004