Norm
WEG 1975 §24 Abs1 Z4Rechtssatz
Unzulässigkeit des Abbedingens der Gewährleistungspflicht des Wohnungseigentumsorganisators für Leistungen von Professionisten mit dem Argument, es handle sich um Leistungen Dritter, für die der Wohnungseigentumsorganisator nicht einzustehen brauche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0083443Dokumentnummer
JJR_19770630_OGH0002_0070OB00594_7700000_002