Norm
ABGB §1294Rechtssatz
Die Unterlassung der Verhinderung der Schadenszufügung durch einen Dritten ist nur im Fall einer besonderen Verbindlichkeit zum Handeln rechtswidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022392Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2013