Norm
JN §51 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Zuständigkeit des HG setzt nicht voraus, dass das Rechtsgeschäft, aus dem der Klagsanspruch abgeleitet wird, zwischen den Prozessparteien abgeschlossen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0046402Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.07.2019