Norm
WEG 1975 §24 Abs1 Z4Rechtssatz
Unzulässigkeit einer Vereinbarung, derzufolge sich der Wohnungseigentumsorganisator ausbedingt, daß er den Anspruch auf Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden, der gegen ihn besteht, dadurch erfüllt, daß er seinerseits seine Ansprüche gegen die Handwerker an den Wohnungseigentumswerber abtritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0083446Dokumentnummer
JJR_19770630_OGH0002_0070OB00594_7700000_003