Norm
ABGB §142 DaRechtssatz
Das letztlich im Interesse des Kindes gelegene Besuchsrecht darf nur aus besonders triftigen Gründen vorübergehend eingestellt werden (hier: "angstbetonte Beziehung" des Kindes zum Vater reicht nicht aus).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0047950Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022