- 7 Ob 601/77
Entscheidungstext OGH 30.06.1977 7 Ob 601/77
- 8 Ob 549/78
Entscheidungstext OGH 12.07.1978 8 Ob 549/78
- 5 Ob 769/78
Entscheidungstext OGH 16.01.1979 5 Ob 769/78
Veröff: EFSlg 33520
- 3 Ob 660/79
Entscheidungstext OGH 19.03.1980 3 Ob 660/79
- 3 Ob 585/80
Entscheidungstext OGH 25.03.1981 3 Ob 585/80
- 6 Ob 798/81
Entscheidungstext OGH 04.11.1981 6 Ob 798/81
- 1 Ob 509/83
Entscheidungstext OGH 24.01.1983 1 Ob 509/83
- 1 Ob 550/83
Entscheidungstext OGH 09.03.1983 1 Ob 550/83
- 1 Ob 637/83
Entscheidungstext OGH 11.05.1983 1 Ob 637/83
- 7 Ob 707/83
Entscheidungstext OGH 13.10.1983 7 Ob 707/83
- 7 Ob 758/83
Entscheidungstext OGH 22.12.1983 7 Ob 758/83
Auch; Beisatz: Widrigenfalls auch eine zwangsweise Zuführung der Kinder zum Vater unter Beiziehung geeigneter, pädagogisch ausgebildeter Organe des Jugendamtes oder Fürsorgeberatung und selbst Haftstrafen zu erwägen sind. (T1)
- 5 Ob 538/84
Entscheidungstext OGH 03.04.1984 5 Ob 538/84
Auch; Beisatz: Wenn die Kinder sich der Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr widersetzen, so obliegt es beiden Elternteilen, die Liebe und Zuneigung der Kinder zu Vater und Mutter in gleicher Weise zu fördern. (T2)
- 2 Ob 563/84
Entscheidungstext OGH 22.05.1984 2 Ob 563/84
Auch
- 7 Ob 649/87
Vgl auch
- 7 Ob 617/87
- 6 Ob 587/88
Auch
- 3 Ob 511/89
- 7 Ob 574/89
- 6 Ob 665/89
- 7 Ob 718/89
Ähnlich; Beisatz: Hier: Der Erziehungsberechtigte hat das Kind dahin zu beeinflussen, dass die Ausübung des Besuchsrechts durch den Vater für das Kind zu einem positiven Erlebnis wird. (T3)
- 8 Ob 596/91
Vgl auch; Beisatz: Der obsorgeberechtigte Elternteil ist dem Kind gegenüber zu dessen Wohl bei der Vorbereitung und Durchführung des Besuchsrechts des anderen Elternteiles verpflichtet, das Kind unter Vermeidung jeglicher negativer Beeinflussung bestmöglich auf diese Kontakte vorzubereiten und mit ihm die Kontakte sodann auch unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl zu verarbeiten. (T4)
- 1 Ob 504/95
Entscheidungstext OGH 10.01.1995 1 Ob 504/95
Vgl auch; Beis wie T4
- 1 Ob 96/97t
Beis wie T4
- 4 Ob 260/98h
Ähnlich
- 7 Ob 106/99k
- 5 Ob 152/00i
Auch; Beisatz: Um eine klaglose Ausübung des Besuchsrechts zu gewährleisten, ist der sorgeberechtigte Elternteil verpflichtet, das Kind unter Vermeidung jeder negativen Beeinflussung auf den Besuch vorzubereiten (ÖA 1995, 124 ua) und eigene Vorbehalte zurückzustellen (EF 43.234; 45.734, 53.887 ua). (T5)
- 1 Ob 232/01a
Auch; Beisatz: Es liegt an den Eltern, Irritationen im Interesse des Kindeswohls verständnisvoll abzubauen. (T6)
- 9 Ob 201/02b
Auch; Beis wie T2
- 3 Ob 264/03z
Vgl auch
- 6 Ob 171/05y
Auch; Beisatz: Der obsorgeberechtigte Elternteil ist dem Kind gegenüber zu dessen Wohl verpflichtet, es unter Vermeidung jeglicher negativer Beeinflussung bestmöglich auf die Besuche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils vorzubereiten und die Kontakte mit ihm sodann unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl zu verarbeiten. (T7)
- 8 Ob 17/06t
Auch; Beis wie T4
- 5 Ob 59/08z
Ähnlich; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Doch ist dies der Mutter aus nachvollziehbaren, vom Kindesvater zu verantwortenden Gründen nicht möglich. (T8)
- 9 Ob 55/08s
- 6 Ob 68/09g
- 5 Ob 257/09v
Ähnlich; Bem: Hier: Verpflichtung zur Mitwirkung am Sachverständigenbeweis aus § 35 AußStrG iVm
§ 359 ZPO und allgemeine Mitwirkungspflichten der §§ 13 Abs 1 und 16 Abs 2 AußStrG; Erzwingung der Mitwirkung der Kindesmutter in einem Pflegschaftsverfahren. (T9)
- 6 Ob 148/10y
Vgl; Beis wie T7
- 4 Ob 8/11x
Vgl auch; Beisatz: Verletzt ein Elternteil schuldhaft die sich aus
§ 145b ABGB ergebenden Pflichten und beeinträchtigt er dadurch die Eltern?Kind?Beziehung des anderen, können sich Schadenersatzansprüche ergeben. (T10); Veröff: SZ 2011/48
- 2 Ob 19/11z
Vgl Bem wie T9; Beisatz: Dies gilt auch für die schon aus den allgemeinen Mitwirkungspflichten der Parteien (§ 13 Abs 1 letzter Satz und § 16 Abs 2 AußStrG) abzuleitende Pflicht der Mutter, den Minderjährigen über Anordnung des Gerichts zur persönlichen Anhörung stellig zu machen. (T11)
- 3 Ob 206/20w
Beis wie T7; Beis wie T8
- 7 Ob 195/21h
- 9 Ob 40/22f
Entscheidungstext OGH 19.05.2022 9 Ob 40/22f
Beis wie T7