RS OGH 1977/6/30 7Ob532/77 (7Ob533/77), 7Ob507/85, 1Ob629/95, 9Ob17/01t, 4Ob44/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1977
beobachten
merken

Norm

ABGB §1063 B

Rechtssatz

Bei dem im Weg der Darlehenskonstruktion drittfinanzierten Kauf liegen zwei verschiedene Verträge (Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag) vor, die deshalb eng miteinander verknüpft sind, weil kein Vertrag ohne den jeweils anderen zustande gekommen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020649

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten