Norm
ABGB §1063 BRechtssatz
Bei dem im Weg der Darlehenskonstruktion drittfinanzierten Kauf liegen zwei verschiedene Verträge (Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag) vor, die deshalb eng miteinander verknüpft sind, weil kein Vertrag ohne den jeweils anderen zustande gekommen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020649Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009