Norm
RAO §5 Abs2Rechtssatz
Bei der schwerwiegenden Entscheidung, ob einem Rechtsanwalt die Berufsausübung für dauernd entzogen werden soll, kommt der Vertrauenswürdigkeit des Beschuldigten entscheidende Bedeutung zu. Das Verbleiben im Berufsstand der Rechtsanwälte ist unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs 2 RAO zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0071678Dokumentnummer
JJR_19770704_OGH0002_000BKD00001_7700000_002