Norm
ABGB §897Rechtssatz
Bei dem aufschiebenden bedingten Vertrag treten seine Wirkungen erst ein, wenn die Bedingung verwirklicht ist. Erst dies führt dazu, dass die Ansprüche auf Übergabe der Sache und Zahlung des Kaufpreises entstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017433Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2022