- 4 Ob 361/77
Veröff: EvBl. 1978/55 S.156 = ÖBl 1978,52 = SZ 50/104
- 5 Ob 668/77
Entscheidungstext OGH 20.12.1977 5 Ob 668/77
nur: Eine Ersatzpflicht nach dieser Gesetzesstelle entsteht nur insoweit, als die einstweilige Verfügung die maßgebende Ursache eines Vermögensnachteiles des Gegners der gefährdeten Partei war (vgl. SZ 26/201). (T1); Beisatz: Hier vorherige Erhebung einer VfGH-Beschwerde, der aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, Ersatzbegehren daher nicht gerechtfertigt. (T2).
- 8 Ob 510/80
Entscheidungstext OGH 22.05.1980 8 Ob 510/80
nur T1
- 3 Ob 504/85
Entscheidungstext OGH 13.02.1985 3 Ob 504/85
nur T1
- 1 Ob 9/85
nur T1; Veröff: JBl 1986,182
- 6 Ob 598/92
Entscheidungstext OGH 21.01.1993 6 Ob 598/92
Auch; Veröff: JBl 1993,733
- 7 Ob 549/95
Auch; nur T1; Veröff: SZ 69/36
- 4 Ob 1067/95
Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 Ob 1067/95
- 6 Ob 142/98w
nur T1
- 4 Ob 131/99i
Auch; nur: Eine Ersatzpflicht nach dieser Gesetzesstelle entsteht nur insoweit, als die einstweilige Verfügung die maßgebende Ursache eines Vermögensnachteiles des Gegners der gefährdeten Partei war (vergleiche SZ 26/201). Von den Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung im Provisorialverfahren abgesehen, können dabei nur solche Vermögensnachteile als "durch die einstweilige Verfügung verursacht" anerkannt werden, die der Antragsgegner allein durch das Vorhandensein - und die Befolgung - der gerichtlichen Sofortmaßnahme erlitten hat. (T3)
- 6 Ob 47/99a
Beisatz: Die einem Antragsteller im Sinn des NÖ Vergabegesetzes und der genannten Richtlinie zuzuerkennenden Rechte werden durch ein auf
§ 394 EO gegründetes Kostenersatzbegehren nicht beeinträchtigt. (T4)
- 4 Ob 269/04v
nur T1; Beisatz: .....einschließlich des entgangenen Gewinnes. (T5)
- 8 Ob 1/06i
nur T3; Beis wie T5; Beisatz: Es geht um Schäden, die ohne die einstweilige Verfügung nicht entstanden wären. (T6)
- 6 Ob 41/09m
Vgl auch; Beisatz: Die Kosten der - erfolglosen - Äußerung zum Sicherungsantrag sind nicht Gegenstand des Kostenersatzes im Hauptverfahren. (T7)
- 4 Ob 155/12s
Entscheidungstext OGH 18.09.2012 4 Ob 155/12s
Auch; Beisatz: Welche Schäden aufgrund der einstweiligen Verfügung unter die Ersatzpflicht des Klägers fallen, richtet sich regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalls. (T8)
- 1 Ob 84/14f
Entscheidungstext OGH 17.06.2014 1 Ob 84/14f
Vgl auch; nur T1; nur T3; Beis wie T6
- 10 Ob 49/14z
Entscheidungstext OGH 26.08.2014 10 Ob 49/14z
Vgl; Beisatz: Ein „Ansuchen“ im Sinne des § 394 Abs 1 2. Fall EO ist daher der Antrag auf einstweilige Verfügung, nicht jedoch jener Anspruch, der der Rechtfertigungsklage zugrunde liegt; dessen Schicksal erfasst der 1. Fall dieser Bestimmung. (T9)