RS OGH 1977/7/12 4Ob92/77

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Veröffentlicht am 12.07.1977
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Norm

DHG §1 ff

Rechtssatz

Durch das DHG sollte dem Übel, daß durch die zunehmende Technisierung des Arbeitsprozesses die Möglichkeit einer durch leichtes Versehen herbeigeführten Schadenszufügung vervielfacht wurden und die zu gewärtigenden Schadensbeträge der Höhe nach vielfach in einem krassen Mißverhältnis zum Einkommen des Dienstnehmers stehen, abgeholfen werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 92/77
    Entscheidungstext OGH 12.07.1977 4 Ob 92/77
    Veröff: Arb 9605 = DRdA 1978,133 (zustimmend Waas) = ZAS 1978/24 S 185 (Koziol)

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0053435

Dokumentnummer

JJR_19770712_OGH0002_0040OB00092_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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