Norm
DHG §1 ffRechtssatz
Durch das DHG sollte dem Übel, daß durch die zunehmende Technisierung des Arbeitsprozesses die Möglichkeit einer durch leichtes Versehen herbeigeführten Schadenszufügung vervielfacht wurden und die zu gewärtigenden Schadensbeträge der Höhe nach vielfach in einem krassen Mißverhältnis zum Einkommen des Dienstnehmers stehen, abgeholfen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0053435Dokumentnummer
JJR_19770712_OGH0002_0040OB00092_7700000_002