Norm
DHG §2Rechtssatz
Die Annahme einer entschuldbaren Fehlleistung ist durch das Vorliegen eines Verschuldens nicht gänzlich ausgeschlossen, doch darf das Verschulden nicht nennenswert sein, also einen ganz geringfügigen Grad nicht übersteigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054566Dokumentnummer
JJR_19770712_OGH0002_0040OB00092_7700000_003