Norm
ZPO §502 Abs2 Z1 Ca2Rechtssatz
Die Frage, ob durch die, zusätzlich zur pflegschaftsbehördlich genehmigten Regelung, erfolgte Einigung der Eltern über zeitweilige Naturalleistungen des Vaters des Kindes der Anspruch aus dem Unterhaltstitel gegen ihn auch für die Zukunft eingeschränkt wurde, ist keine solche der Unterhaltsbemessung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0042545Dokumentnummer
JJR_19770712_OGH0002_0030OB00065_7700000_001