Norm
StGB §127 ERechtssatz
Diebstahl, nicht unbefugter Gebrauch, wenn der Vorsatz des Täters darauf gerichtet ist, sich ein Fahrzeug für eine zeitlich unbestimmte Dauer anzueignen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093593Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019