Norm
B-VG Art33Rechtssatz
Nicht der Sinn der sachlichen Immunität kann es sein, auch dem Abgeordneten selbst, der im Gegensatz zum Berichterstatter wissen muß, inwieweit seine Behauptungen im Landtag wahr waren, die Möglichkeit zu geben, sanktionslos seine wahrheitswidrigen Behauptungen im Landtag auch außerhalb dieses Forums in Leserbriefen an Zeitungen oder auf andere Weise, wenn auch unter Hinweis auf seine Ausführungen im Landtag zu wiederholen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0053375Dokumentnummer
JJR_19770831_OGH0002_0010OB00652_7700000_005