Norm
AktG §140Rechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Lösung der Frage, ob gemäß § 140 AktG ein vorläufiger Bestätigungsvermerk zulässig ist, ob ein Bestätigungsvermerk widerrufen oder nachträglich eingeschränkt werden kann und ob und allenfalls in welcher Weise solche nachträgliche Änderungen veröffentlicht werden müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087540Dokumentnummer
JJR_19770901_OGH0002_0060OB00013_7700000_001