Norm
ArbVG §96Rechtssatz
Streitigkeiten zwischen Betriebsinhaber und dem von einer Disziplinarmaßnahme betroffenen Dienstgeber über deren Zulässigkeit sind Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, über welche die Gerichte zu entscheiden haben. Dieser Prüfung unterliegt auch die Frage, ob die Disziplinarmaßnahme gegen zwingende Vorschriften des ArbVG verstößt (zB Rechtsunwirksamkeitmangels Zustimmung des Betriebsrates).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0045556Dokumentnummer
JJR_19770906_OGH0002_0040OB00097_7700000_002