Norm
StGB §84 Abs2 Z2 ERechtssatz
Gleichzeitiges Einschlagen der Täter ist nicht erforderlich; es genügt, wenn in einem Vorgang die Täter mit geringfügigen zeitlichen Unterschieden auf das Opfer einschlagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0092789Dokumentnummer
JJR_19770907_OGH0002_0100OS00119_7700000_001