RS OGH 1977/9/9 11Os45/77

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Veröffentlicht am 09.09.1977
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Norm

StGB §61

Rechtssatz

Erfüllen alle nach dem 01.01.1975 begangenen und damit dem StGB zu unterstellenden Diebstähle alle Qualifikationen, ist eine gesonderte Beurteilung der vor diesem Stichtag begangenen Diebstähle nach den StG - wegen des Mischungsverbotes von altem und neuem Recht - ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 45/77
    Entscheidungstext OGH 09.09.1977 11 Os 45/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091967

Dokumentnummer

JJR_19770909_OGH0002_0110OS00045_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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