Norm
StGB §61Rechtssatz
Erfüllen alle nach dem 01.01.1975 begangenen und damit dem StGB zu unterstellenden Diebstähle alle Qualifikationen, ist eine gesonderte Beurteilung der vor diesem Stichtag begangenen Diebstähle nach den StG - wegen des Mischungsverbotes von altem und neuem Recht - ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091967Dokumentnummer
JJR_19770909_OGH0002_0110OS00045_7700000_002