Norm
RAO §5 Abs2Rechtssatz
Ist eine Handlung, gleichgültig wann immer, gesetzt worden, die der Grundvoraussetzung der Vertrauenswürdigkeit widerstreitet, ist die Eintragung zu verweigern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0071684Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.11.2019