Norm
ABGB §91 C5Rechtssatz
Die Naturalunterhaltsleistung ist so zu erbringen, daß sie mit der Stellung und Würde der Frau, insbesondere als gleichberechtigter Ehepartner, vereinbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0047168Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009