Norm
KFG 1967 §63 Abs2Rechtssatz
Die Verjährung wird auch durch ein Forderungsschreiben gehemmt, in dem zwar die Jahreszahl des Unfallsdatums verschrieben war, das aber andere Tatbestandsmomente enthielt, welche die Konkretisierung des Unfalles ermöglichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065926Dokumentnummer
JJR_19770915_OGH0002_0020OB00154_7700000_001