RS OGH 1977/9/15 7Ob635/77, 3Ob4/80, 7Ob517/80, 3Ob630/81, 1Ob23/83, 1Ob708/85, 1Ob608/89, 4Ob545/90

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Veröffentlicht am 15.09.1977
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Norm

ABGB §916 A

Rechtssatz

Nichtig ist ein Scheingeschäft nur dann, wenn die Parteien überhaupt nicht die Absicht hatten, ein Rechtsgeschäft abzuschließen (absolutes Scheingeschäft).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018131

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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