Norm
KFG 1967 §102 Abs6Rechtssatz
Sicherungsmaßnahmen gegen die unbefugte Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges sind die Entfernung des Zündschlüssels, die Betätigung eines allenfalls vorhandenen Lenkradschlüssels und des Versperren der Wagentüren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065790Dokumentnummer
JJR_19770915_OGH0002_0070OB00051_7700000_001