Norm
StGB §153Rechtssatz
Gleich dem § 205 c StG ist für die missbräuchliche Verfügung Wissentlichkeit, in Ansehung der Zufügung eines Vermögensnachteils zumindest bedingter Vorsatz nötig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0094582Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008