RS OGH 1977/9/22 12Os120/77, 9Os65/80, 9Os65/82, 12Os152/10k

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Veröffentlicht am 22.09.1977
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Norm

StGB §12 Bb
StGB §105 Abs1
StGB §288

Rechtssatz

Zur Bestimmung zur falschen Zeugenaussage genügt es, wenn der Täter nur die Tendenz der gewünschten falschen Aussage festlegt, deren Einzelheiten aber dem Zeugen überlässt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0089795

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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