Norm
ABGB §1118 CRechtssatz
Unter einem erheblichen nachteiligen Gebrauch ist eine wiederholte oder lange andauernde bewusste oder grob fahrlässige vertragswidrige Benützung der Bestandsache zu verstehen, wobei es darauf ankommt, dass wichtige Interessen des Bestandgebers verletzt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019774Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.06.2021