RS OGH 1977/9/22 6Ob686/77, 1Ob737/81, 1Ob675/87, 6Ob589/91, 3Ob33/97t, 5Ob235/07f, 1Ob39/12k, 8Ob43

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Veröffentlicht am 22.09.1977
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Norm

ABGB §1118 C
MG §19 Abs2 Z4 Aa
MRG §30 Abs2 Z3 B

Rechtssatz

Unter einem erheblichen nachteiligen Gebrauch ist eine wiederholte oder lange andauernde bewusste oder grob fahrlässige vertragswidrige Benützung der Bestandsache zu verstehen, wobei es darauf ankommt, dass wichtige Interessen des Bestandgebers verletzt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019774

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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