RS OGH 1977/9/27 4Ob375/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1977
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Norm

UWG §7 F2

Rechtssatz

Das Klagerecht nach § 7 UWG setzt voraus, daß der Kläger von den herabsetzenden Tatsachenbehauptungen der Beklagten auch persönlich (mitbetroffen) betroffen und damit in seinen Interessen (mitbeeinträchtigt) beeinträchtigt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079808

Dokumentnummer

JJR_19770927_OGH0002_0040OB00375_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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