RS OGH 1977/9/27 4Ob547/77

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Veröffentlicht am 27.09.1977
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Norm

ABGB §914 IIIh
PatG 1970 §35

Rechtssatz

In Auslegung eines Lizenzvertrages kann auf der Grundlage des Verhaltens redlicher und vernünftiger Vertragsparteien angenommen werden, daß die Vertragsparteien für den Fall einer früheren Auflösung des Vertrages vereinbart hätten, daß die Lizenzgebühr (nur) im Verhältnis zwischen der tatsächlichen und der vereinbarten Vertragsdauer zu leisten ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 547/77
    Entscheidungstext OGH 27.09.1977 4 Ob 547/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030751

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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