Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
In Auslegung eines Lizenzvertrages kann auf der Grundlage des Verhaltens redlicher und vernünftiger Vertragsparteien angenommen werden, daß die Vertragsparteien für den Fall einer früheren Auflösung des Vertrages vereinbart hätten, daß die Lizenzgebühr (nur) im Verhältnis zwischen der tatsächlichen und der vereinbarten Vertragsdauer zu leisten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030751Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008