RS OGH 1977/10/4 11Os125/77

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Veröffentlicht am 04.10.1977
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Norm

StPO §352

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme verlangt nicht, daß die neuen Beweismittel für sich alleine die Eignung nach § 352 StPO besitzen, es genügt vielmehr (§ 355 StPO), daß diese Eignung in Verbindung mit den früheren Beweismitteln gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 125/77
    Entscheidungstext OGH 04.10.1977 11 Os 125/77
    Veröff: RZ 1978/32 S 62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0101206

Dokumentnummer

JJR_19771004_OGH0002_0110OS00125_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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