Norm
StPO §352Rechtssatz
Die Wiederaufnahme verlangt nicht, daß die neuen Beweismittel für sich alleine die Eignung nach § 352 StPO besitzen, es genügt vielmehr (§ 355 StPO), daß diese Eignung in Verbindung mit den früheren Beweismitteln gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0101206Dokumentnummer
JJR_19771004_OGH0002_0110OS00125_7700000_001