Norm
AHG §1 Cd1aRechtssatz
Da die Tätigkeit der Gerichte eine hoheitliche ist, hat dies auch für die gerichtlichen Zustellungen durch die Post zu gelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0049762Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2017