Norm
ABGB §371 BRechtssatz
Wenn nach den Bedingungen für den Sparverkehr der Kontostand in den Geschäftsbüchern der Bank maßgebend ist, so kann dies nur dahin verstanden werden, daß der Kontostand dann maßgebend ist, wenn die Abweichung im Sparbuch auf einen Irrtum der Bank bei der Eintragung im Sparbuch, zB einen Rechenfehler, ein Verschreiben usw, oder auf eine unzulässige Manipulation des Sparbuchinhabers zurückzuführen ist, nicht aber, wenn diese Abweichung auf eine willkürliche oder sonst unzulässige bzw ungerechtfertigte Maßnahme der Bank zurückgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0029411Dokumentnummer
JJR_19771006_OGH0002_0060OB00688_7700000_002