Norm
StPO §45 Abs4Rechtssatz
Die Überwachung des Briefverkehrs der Angeklagten mit ihrem Verteidiger ist keine Verletzung einer unter Nichtigkeitssanktion stehenden Bestimmung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096864Dokumentnummer
JJR_19771010_OGH0002_0120OS00056_7700000_004