- 11 Os 118/77
Entscheidungstext OGH 11.10.1977 11 Os 118/77
- 9 Os 127/84
Vgl auch; Veröff: ZVR 1985/147 S 278
- 9 Os 48/85
Vgl auch; Beisatz: Ein Feststellungsmangel hinsichtlich eines für die Herstellung des Tatbestandes entscheidenden Umstandes liegt (schon) dann vor, wenn die Ergebnisse des Verfahrens auf das Vorhandensein dieses Umstandes hinweisen und das Gericht sich hierüber nicht geäußert hat. (T1)
- 9 Os 143/85
Vgl auch
- 11 Os 3/86
Vgl auch; Beisatz: Ein Feststellungsmangel liegt nur dann vor, wenn Verfahrensergebnisse auf einen rechtlich relevanten Umstand hinwiesen, das Gericht jedoch hiezu keine Konstatierung trifft. (T2)
- 13 Os 140/86
Vgl; Beisatz: Feststellungsmängel (Z 9 lit a) sind solche Lücken der Tatsachenkonstatierung, die eine Gesetzesanwendung hindern. (T3)
- 12 Os 25/87
Vgl; Beisatz: Sofern Beweisergebnisse auf diesen Umstand (hier: Strafaushebungsgrund der tätigen Reue - Z 9 lit b, hinweisen. (T4)
- 11 Os 49/87
nur: Ein Feststellungsmangel liegt vor, wenn die Feststellung eines Umstandes fehlt, der beweismäßig indiziert ist. (T5)
- 13 Os 136/90
Vgl auch; Beis wie T2
- 14 Os 65/91
Entscheidungstext OGH 23.07.1991 14 Os 65/91
Vgl auch; Beis wie T2
- 16 Os 13/92
Entscheidungstext OGH 08.05.1992 16 Os 13/92
Vgl auch; Beis wie T2
- 14 Os 17/94
Vgl auch; Beisatz: Jene im Beweisverfahren hervorgekommenen Tatumstände, die nähere Feststellungen erfordert hätten, müssen in der Beschwerde deutlich und bestimmt bezeichnet werden (
§ 285a Z 2 StPO). (T6)
- 14 Os 44/94
Entscheidungstext OGH 03.05.1994 14 Os 44/94
Vgl auch
- 15 Os 65/96
Entscheidungstext OGH 09.05.1996 15 Os 65/96
Vgl auch; Beisatz: Ein Feststellungsmangel in der Bedeutung eines materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrundes liegt vor, wenn die Beweislage auf einen erheblichen, im Urteil aber nicht konstatierten Umstand hinweist. (T7)
- 12 Os 99/02
Vgl auch; nur T5
- 14 Os 22/03
Vgl auch; Beis wie T6
- 12 Os 51/03
Vgl auch; Beisatz: Die prozessordnungsgemäße Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes setzt den Hinweis voraus, welche - nach der Aktenlage indizierten - Konstatierungen nach Ansicht des Beschwerdeführers über die Urteilsfeststellungen hinaus vom Erstgericht noch zu treffen und in weiterer Folge auch den Rechtsausführungen zugrunde zu legen gewesen wären. (T8)
- 11 Os 139/03
Vgl auch; Beis wie T8
- 12 Os 96/03
Auch
- 11 Os 4/04
Vgl auch; Beis wie T8
- 13 Os 27/04
Auch
- 12 Os 63/04
Vgl auch; Beis ähnlich wie T8
- 11 Os 189/08s
Auch; Beisatz: Die Behauptung von Feststellungsmängeln kann prozessordnungsgemäß aber nur unter Zugrundelegung aller tatsächlichen Urteilsannahmen erfolgen und erfordert die Darlegung, dass Verfahrensergebnisse auf bestimmte rechtlich erhebliche Umstände hingewiesen haben und dessen ungeachtet eine entsprechende klärende Feststellung unterlassen wurde. (T9)
- 14 Os 170/08v
Vgl; Beis wie T9; Beisatz: Bei einem Feststellungsmangel ist unter Verweis auf konkrete Verfahrensergebnisse auszuführen, dass diese Beweise auf rechtlich erhebliche Umstände im Sinn eines tatbestandsmäßiges Verhaltens ausnahmsweise straflos lassenden oder die Anwendung eines anderen Strafgesetzes bedingenden Geschehens hingewiesen haben und dessen ungeachtet eine entsprechende klärende Konstatierung unterlassen wurde. (T10)
Beisatz: Essentielles Erfordernis der prozessordnungsgemäßen Geltendmachung eines Mangels an Feststellungen ist die Darlegung, dass die getroffenen Urteilsannahmen für eine rechtliche Beurteilung des Geschehens als Straftat nicht ausreichen. (T11)
- 15 Os 14/10p
Vgl auch
- 15 Os 90/11s
Auch; Beis wie T9
- 12 Os 95/12f
Entscheidungstext OGH 28.08.2012 12 Os 95/12f
Vgl auch; Beis wie T9
- 15 Os 120/12d
Entscheidungstext OGH 17.10.2012 15 Os 120/12d
Vgl; Beisatz: Hier: Fehlendes Sachverhaltssubstrat. (T12)
- 11 Os 59/13f
Entscheidungstext OGH 28.05.2013 11 Os 59/13f
Auch
- 15 Os 126/14i
Entscheidungstext OGH 14.01.2015 15 Os 126/14i
Auch; Beis wie T6; Beis wie T8
- 12 Os 125/15x
Entscheidungstext OGH 17.12.2015 12 Os 125/15x
Auch; Beis wie T6; Beis wie T10
- 12 Os 41/15v
Entscheidungstext OGH 17.12.2015 12 Os 41/15v
Auch
- 14 Os 56/15i
Entscheidungstext OGH 08.03.2016 14 Os 56/15i
Auch
- 13 Os 120/15v
Entscheidungstext OGH 09.03.2016 13 Os 120/15v
Auch; Beis wie T8
- 13 Os 84/16a
Entscheidungstext OGH 06.09.2016 13 Os 84/16a
Auch
- 13 Os 34/18a
Auch; Beis wie T11
- 15 Os 65/18z
Auch
- 12 Os 120/21w
Vgl; Beis wie T6; Beis wie T8
- 13 Os 17/22g
Vgl; Beis nur wie T9