RS OGH 1977/10/13 6Ob633/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1977
beobachten
merken

Norm

ABGB §824

Rechtssatz

Nur zu wissen, daß seinerzeit ein Testament errichtet wurde, ohne zu wissen, daß es noch existiert, und ohne die Möglichkeit, in das Testament, dessen Inhalt dem Scheinerben nicht bekannt war, Einsicht zu nehmen, kann seine Gutgläubigkeit nicht ausschließen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 633/77
    Entscheidungstext OGH 13.10.1977 6 Ob 633/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013147

Dokumentnummer

JJR_19771013_OGH0002_0060OB00633_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten