RS OGH 1977/10/13 7Ob626/77, 6Ob705/88, 1Ob597/90, 1Ob542/93, 2Ob159/04b, 7Ob256/05f, 1Ob92/12d, 3Ob

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Veröffentlicht am 13.10.1977
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Norm

ABGB §1460
ABGB §1493

Rechtssatz

Der Pächter einer Liegenschaft ist als Besitzmittler ein "selbständiger" und selbstnütziger" Inhaber kraft eigenen Rechtsbesitzes, durch dessen Ausübung zugleich der Sachbesitz des Eigentümers sich auswirkt. Die Wirkung dieser Vermittlung kommt sowohl für die Erhaltung des Besitzers als auch für dessen Erwerb in Betracht. Daraus folgt, dass der Eigentümer einer Sache diese - unter den für eine Ersitzung erforderlichen Voraussetzungen - durch den Pächter als Besitzmittler ersitzen kann.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 626/77
    Entscheidungstext OGH 13.10.1977 7 Ob 626/77
    Veröff: SZ 50/130
  • 6 Ob 705/88
    Entscheidungstext OGH 01.12.1988 6 Ob 705/88
    nur: Der Pächter einer Liegenschaft ist als Besitzmittler ein "selbständiger" und selbstnütziger" Inhaber kraft eigenen Rechtsbesitzes, durch dessen Ausübung zugleich der Sachbesitz des Eigentümers sich auswirkt. Die Wirkung dieser Vermittlung kommt sowohl für die Erhaltung des Besitzers als auch für dessen Erwerb in Betracht. (T1)
    Beisatz: Es obliegt dem Pächter, die Rechte gegenüber dem sich der Ausübung der Rechte wiedersetzenden Besitzer des belasteten Grundstückes wahrzunehmen. (T2)
  • 1 Ob 597/90
    Entscheidungstext OGH 30.06.1990 1 Ob 597/90
    Auch
  • 1 Ob 542/93
    Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 542/93
    Auch; nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 66/53 = EvBl 1993/175 S 737
  • 2 Ob 159/04b
    Entscheidungstext OGH 23.09.2004 2 Ob 159/04b
    Auch; Beisatz: Dem steht nicht entgegen, dass er auch Pächter des dienenden Grundstückes ist, weil zwischen dessen Nutzung und der Nutzung im Interesse des herrschenden Grundstückes zu unterscheiden ist. (T3)
  • 7 Ob 256/05f
    Entscheidungstext OGH 08.03.2006 7 Ob 256/05f
    Auch; nur T1; Beis wie T3
  • 1 Ob 92/12d
    Entscheidungstext OGH 24.05.2012 1 Ob 92/12d
    nur: Der Pächter einer Liegenschaft ist als Besitzmittler ein "selbständiger" und selbstnütziger" Inhaber kraft eigenen Rechtsbesitzes, durch dessen Ausübung zugleich der Sachbesitz des Eigentümers sich auswirkt. (T4)
  • 3 Ob 36/13k
    Entscheidungstext OGH 16.04.2013 3 Ob 36/13k
    Auch
  • 4 Ob 49/16h
    Entscheidungstext OGH 30.08.2016 4 Ob 49/16h
  • 3 Ob 232/16p
    Entscheidungstext OGH 26.01.2017 3 Ob 232/16p
  • 4 Ob 56/18s
    Entscheidungstext OGH 25.09.2018 4 Ob 56/18s
    Auch
  • 1 Ob 129/20g
    Entscheidungstext OGH 23.07.2020 1 Ob 129/20g
    Beis wie T3; Beisatz: Pächter als Besitzmittler des Verpächters für Weg über eigene Grundstücke. (T5)
  • 3 Ob 136/20a
    Entscheidungstext OGH 10.12.2020 3 Ob 136/20a
    Beisatz: Keine Einschränkung des Eigentumsrechts durch bloße Nutzung (auch) als Pächter. (T6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0034597

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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